Förderung

Der Förderauftrag der Stiftungen ist auf die Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre auf den Gebieten der wissenschaftlichen Forschung zum Kapitalmarktrecht, zur Kapitalmarktforschung und zur Unternehmensfinanzierung ausgerichtet. Zusätzlich möchten die Stiftungen über das gemeinsame Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion einen Beitrag dazu leisten, den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu Fragen der Banken- und Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland und Europa zu vertiefen. Generell gilt, dass mit einer Bewerbung auf eines der nachstehend aufgeführten Förderangebote kein Anspruch auf Förderung ausgelöst wird. Förderbeschlüsse liegen ausschließlich im Ermessen des Vorstandes der betreffenden Stiftung und können mit einer Förderzusage oder -ablehnung gefasst werden. Die Stiftungen und das gemeinsame Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion unterstützen aktuell die im Folgenden beschriebenen Fördermaßnahmen.

 

Förderpreis

Jede der drei Stiftungen vergibt auf jährlicher Basis den mit jeweils EUR 5.000 dotierten Förderpreis der Stiftungen. Der Preis wird vergeben für herausragende, praxisnahe Forschungsarbeiten zu Fragen des Kapitalmarktes und des Aufsichtsrechts oder zu Fragen der Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkten, vorzugsweise mit Bezug zum Verbriefungsmarkt und zur Kapitalmarktunion. Zugelassen sind neben Monographien auch kumulative Dissertations- oder Habilitationsschriften sowie weitere wissenschaftliche Arbeiten.
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen pro Stiftung sind den folgenden Links zu entnehmen.

Dissertationsstipendium

Das Dissertationsstipendium wird von jeder Stiftung auf jährlicher Basis vergeben. Das Stipendium richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule ohne Auflagen zur Promotion zugelassen sind und eine praxisnahe Forschungsarbeit zu Fragen des Kapitalmarktes und des Aufsichtsrechts oder zu den Themengebieten Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte, vorzugsweise jeweils mit Bezug zum Verbriefungsmarkt und zur Kapitalmarktunion, erstellen. Das Dissertationsstipendium der Stiftungen ist jeweils mit einer monatlichen Förderung in Höhe von EUR 1.100 ausgestattet. Die Förderdauer beträgt zunächst 1 Jahr, kann jedoch auf jährlicher Basis bis zu maximal 3 Jahre (Gesamtförderzeit) verlängert werden.
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen pro Stiftung sind den folgenden Links zu entnehmen.

 

Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschuss

Jede der drei Stiftungen vergibt auf jährlicher Basis einen mit jeweils max. EUR 3.000 dotierten Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschuss. Der Zuschuss wird vergeben für die Erstveröffentlichung herausragender, praxisnaher Arbeiten zu Fragen des Kapitalmarktes und des Aufsichtsrechts oder zu den Themengebieten Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte, vorzugsweise mit Bezug zum Verbriefungsmarkt und zur Kapitalmarktunion.
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen pro Stiftung sind den folgenden Links zu entnehmen.

Zu den tabellarischen Stiftungsaktivitäten

Stiftung Kapitalmarktforschung

Stiftung Kapitalmarktrecht

Stiftung Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte

für den Finanzstandort Deutschland

European DataWarehouse – Zugang für die Wissenschaft

Das European DataWarehouse (EDW) fungiert seit 2012 als erstes Verbriefungsregister in Europa. Emittenten stellen detaillierte Daten zu den verbrieften Forderungen zur Verfügung. Aktuell sind beim EDW Informationen zu mehr als 100 Mio. Einzelkrediten gespeichert. Seit 2019 übt das EDW diese Funktion auch nach der EU- Verbriefungsverordnung (Verordnung EU 2017-2402) aus und wird von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie von der Financial Conduct Authority (FCA) beaufsichtigt.
 

  • Der Zugang zu Daten des EDW ist kostenpflichtig mit einer nach Art der Nutzung gestaffelten Gebührenordnung. Für Universitäten, Wissenschaftler und andere Forschungsinstitute besteht im Rahmen von Forschungsvorhaben die Möglichkeit, dass diese Kosten durch das Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion übernommen werden. 


Einen entsprechenden formlosen Antrag mit Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens, Zeitplan und Kontaktdaten adressieren Sie bitte an die Geschäftsbesorgerin:

True Sale International GmbH

Kooperationsvereinbarung mit dem European Banking Institute

Das European Banking Institute e.V. (EBI) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein internationales Zentrum für bankbezogene Studien. Es umfasst viele herausragende akademische Institutionen Europas, die im Bereich Bankenregulierung, Bankenaufsicht und Bankenabwicklung in ihren Forschungsaktivitäten zusammenarbeiten und deren Ziel es ist, den Dialog zwischen Wissenschaftlern, Aufsichtsbehörden, Vertretern der Industrie und Beratern zu Fragen der Regulierung und der Beaufsichtigung von Finanzinstituten und Finanzmärkten aus rechtlicher, wirtschaftlicher und sonstiger Hinsicht zu fördern.

Das Stiftungsprojekt und das EBI haben vor dem Hintergrund ihrer gemeinsamen Ziele und Aufgaben in 2019 ein gemeinsames Förderprogramm mit dem Titel „Research Programme on Securitisation“ ins Leben gerufen (ruhend).

Geförderte Forschungsprogramme zum Thema Verbriefung

Forschungsprojekt 2022

Dr. Promitheas Peridis
European University Institute, Law Department

Forschungsprojekt: 
"Securitization in the era of Blockchain: Credit funds, CLOs, Tokenization, and the question of investor protection and financial stability."

Zum Research Paper



Thomas Papadogiannis-Varouchakis
University College London

Forschungsprojekt:
"The Regulation of Securitisation and other Comparable Financial Instruments: Effects on the European Financial Market"

Zum Research Paper

 

Forschungsprojekt 2019

Sara Göthlin
Stockholm University

Forschungsprojekt:
"Tranching of debt as legal construction"

Zum Research Paper

 

Des Weiteren kann das Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion die jährlich stattfindenden EBI-Konferenzen „Global Annual Conference“ und „Policy Conference“ fördern.

Jenseits der Förderung in Form von Förderpreisen, Dissertationsstipendien und Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschüsse (siehe oben) entscheidet das Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion grundsätzlich zweimal im Jahr über Fördergesuche.