Förderung

Der Förderauftrag der Stiftungen ist auf die Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre auf den Gebieten der wissenschaftlichen Forschung zum Kapitalmarktrecht, zur Kapitalmarktforschung und zur Unternehmensfinanzierung ausgerichtet. Zusätzlich möchten die Stiftungen über das gemeinsame Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion einen Beitrag dazu leisten, den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu Fragen der Banken- und Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland und Europa zu vertiefen. Generell gilt, dass mit einer Bewerbung auf eines der nachstehend aufgeführten Förderangebote kein Anspruch auf Förderung ausgelöst wird. Förderbeschlüsse liegen ausschließlich im Ermessen des Vorstandes der betreffenden Stiftung und können mit einer Förderzusage oder -ablehnung gefasst werden. Die Stiftungen und das gemeinsame Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion unterstützen aktuell die im Folgenden beschriebenen Fördermaßnahmen.

 

Förderpreis

Jede der drei Stiftungen vergibt auf jährlicher Basis den mit jeweils EUR 10.000 dotierten Förderpreis der Stiftungen. Der Preis wird vergeben für herausragende, praxisnahe Forschungsarbeiten zu Fragen des Kapitalmarktes und des Aufsichtsrechts oder zu Fragen der Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkten, vorzugsweise mit Bezug zum Verbriefungsmarkt und zur Kapitalmarktunion. Zugelassen sind neben Monographien auch kumulative Dissertations- oder Habilitationsschriften sowie weitere wissenschaftliche Arbeiten.
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen pro Stiftung sind dem untenstehenden Downloadbereich zu entnehmen.

Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschuss

Jede der drei Stiftungen vergibt auf jährlicher Basis einen mit jeweils max. EUR 5.000 dotierten Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschuss. Der Zuschuss wird vergeben für die Erstveröffentlichung herausragender, praxisnaher Arbeiten zu Fragen des Kapitalmarktes und des Aufsichtsrechts oder zu den Themengebieten Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte, vorzugsweise mit Bezug zum Verbriefungsmarkt und zur Kapitalmarktunion.
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen pro Stiftung sind dem untenstehenden Downloadbereich zu entnehmen.

Zu den tabellarischen Stiftungsaktivitäten

Stiftung Kapitalmarktforschung

Stiftung Kapitalmarktrecht

Stiftung Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte

für den Finanzstandort Deutschland

European DataWarehouse – Zugang für die Wissenschaft

Das European DataWarehouse (EDW) fungiert seit 2012 als erstes Verbriefungsregister in Europa. Emittenten stellen detaillierte Daten zu den verbrieften Forderungen zur Verfügung. Aktuell sind beim EDW Informationen zu mehr als 100 Mio. Einzelkrediten gespeichert. Seit 2019 übt das EDW diese Funktion auch nach der EU- Verbriefungsverordnung (Verordnung EU 2017-2402) aus und wird von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie von der Financial Conduct Authority (FCA) beaufsichtigt.
 

  • Der Zugang zu Daten des EDW ist kostenpflichtig mit einer nach Art der Nutzung gestaffelten Gebührenordnung. Für Universitäten, Wissenschaftler und andere Forschungsinstitute besteht im Rahmen von Forschungsvorhaben die Möglichkeit, dass diese Kosten durch das Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion übernommen werden. 


Einen entsprechenden formlosen Antrag mit Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens, Zeitplan und Kontaktdaten adressieren Sie bitte an die Geschäftsbesorgerin:

True Sale International GmbH

Geförderte Forschungsprogramme zum Thema Verbriefung

Forschungsprojekt 2022

Dr. Promitheas Peridis
European University Institute, Law Department

Forschungsprojekt: 
"Securitization in the era of Blockchain: Credit funds, CLOs, Tokenization, and the question of investor protection and financial stability."

Zum Research Paper



Thomas Papadogiannis-Varouchakis
University College London

Forschungsprojekt:
"The Regulation of Securitisation and other Comparable Financial Instruments: Effects on the European Financial Market"

Zum Research Paper

 

Forschungsprojekt 2019

Sara Göthlin
Stockholm University

Forschungsprojekt:
"Tranching of debt as legal construction"

Zum Research Paper

 

Des Weiteren kann das Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion die jährlich stattfindenden EBI-Konferenzen „Global Annual Conference“ und „Policy Conference“ fördern. Jenseits der Förderung in Form von Förderpreisen, Dissertationsstipendien und Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschüsse (siehe oben) entscheidet das Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion grundsätzlich zweimal im Jahr über Fördergesuche.

"Institutionenbasierte Förderung"

1. Einleitung

Die Stiftungen

Stiftung KapitalmarktforschungStiftung KapitalmarktrechtStiftung Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte

fördern Wissenschaft auf den Feldern Kapitalmarktrecht, Kapitalmarktforschung und Unternehmensfinanzierung bislang mit Förderpreisen, Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschüssen sowie durch die Beauftragung von Gutachten zu ausgewählten Themen in den genannten Gebieten. Eine Intensivierung der Förderung soll in den kommenden Jahren durch die längerfristige Unterstützung von wissenschaftlichen Einrichtungen erfolgen, um umfangreichere Forschungsvorhaben in den genannten Feldern zu ermöglichen.

Zielgruppe der Förderung sind wirtschaftswissenschaftliche und juristische Einrichtungen an wissenschaftlichen Universitäten, Hochschulen, außeruniversitären Forschungsorganisationen mit der Möglichkeit der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Eine Förderung auch von Kooperationen zwischen Einrichtungen ist möglich. Die Förderung beträgt max. 150.000 EUR p.a. für eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren und kann die Finanzierung von Personal- und/oder Sachkosten umfassen. Eine Verlängerung des Förderzeitraums ist möglich.

Zu fördernde Forschungsprojekte und Programme sollten der Interdisziplinarität zwischen den Feldern Kapitalmarktrecht, Kapitalmarktforschung und Unternehmensfinanzierung angemessen Rechnung tragen. Der Antragsprozess erfolgt zweistufig.
 

2. Zielsetzung

Finanzmärkte spielen eine herausragende Rolle für die Bildung von Preisen, die Allokation von Ressourcen und die Verteilung von Risiken in einer Volkswirtschaft. Die Entwicklung eines guten Verständnisses von Finanzmärkten sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung dieser Märkte (z. B. im Kontext der Europäischen Kapitalmarktunion bzw. der Savings- and Investmentunion) können damit wertvolle Beiträge zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten.

Ziel der Förderung der drei Stiftungen ist es, vielversprechende Forschungsprojekte und Programme zu unterstützen, die einen Beitrag zu einem besseren Verständnis der Funktionsweise von Finanzmärkten leisten und/oder Vorschläge für eine bessere Funktionsweise von Finanzmärkten erarbeiten. Das Förderangebot richtet sich an wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland, die Forschungsergebnisse sollen idealerweise Forschungsaktivitäten in Deutschland auch international sichtbarer machen. Das Förderangebot richtet sich auch an Initiativen, die das Ziel verfolgen, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Besonders begrüßt werden auch Vorschläge mit interdisziplinärem Fokus.
 

3. Förderangebot

Dieses Förderangebot richtet sich an Lehrstühle sowie Arbeitsgruppen u. ä., die ihre finanzwirtschaftlichen oder kapitalmarktrechtlichen Forschungen für einen längeren Zeitraum erweitern wollen. Die Mittel werden ausschließlich zusätzlich zur Grundausstattung, die von der Universität, Hochschule oder sonstigen Forschungseinrichtung zu gewährleisten ist, vergeben. Sie dürfen nicht zu Deckung von Lücken in der Grundfinanzierung genutzt werden. Das Angebot ist flexibel und ermöglicht die Finanzierung von

  • Personalkosten,
  • Sachkosten,
  • Auslandsaufenthalten,
  • Konferenzen, Tagungen etc.

Weitere Maßnahmen sind ebenfalls denkbar. In jedem Fall ist im Antrag darzulegen und zu begründen, welche Mittel für welche Zwecke benötigt werden. Personalmittel können für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Ebenen beantragt werden.
 

4. Antrags- und Auswahlverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben findet in zwei Stufen statt. Bis zum ersten Stichtag am 15.01.2027 sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Auslandsaufenthalten,
  • Konferenzen, Tagungen etc.
  • Skizze des Vorhabens, für das eine Förderung beantragt wird (max. drei Seiten),
  • Lebensläufe der Personen, die das Vorhaben wissenschaftlich verantworten werden (soweit diese Personen schon feststehen).

Die Unterlagen werden durch die Vorstände der fördernden Stiftungen (ggf. mit Unterstützung externer Expertise) bewertet. Spätestens bis zum 15.02.2027 erhalten die Antragsteller entweder eine Einladung zum Einreichen eines vollständigen Antrags oder eine Ablehnung. Ablehnungen werden in dieser Phase des Verfahrens nicht begründet.

Antragstellende, die zur Einreichung eines ausführlichen Konzepts in der zweiten Stufe eingeladen sind, werden gebeten, bis zum 30.04.2027 einen Vollantrag einzureichen. In dieser Phase sollen wesentliche Fragen zu den Zielen sowie der Umsetzung des Vorhabens beantwortet werden.

Insbesondere werden benötigt:

  • Ausführliche Darstellung des Vorhabens,
  • Kostenplan,
  • Personalkonzept,
  • Stellungnahme(n) der ausrichtenden Einrichtungen.

In der Stellungnahme sind die Rahmenbedingungen und die Einpassung des Konzepts in die Gesamtstrategie für Forschung und Lehre der jeweiligen Einrichtung darzulegen. Die Bereitstellung der notwendigen Grundausstattung sowie, in Abhängigkeit von der inhaltlichen Ausgestaltung des Vorhabens, Eigenleistungen in angemessenem Umfang werden erwartet. Bei beantragten Lehrvertretungen muss die Universität in ihrer Stellungnahme gewährleisten, dass die/der Antragsteller(in) im Bewilligungsfall für die Dauer der Vertretung (teilweise) freigestellt wird:

Zeitplan

  • 30.09.2026: Veröffentlichung der Ausschreibung
  • 15.01.2027: Stichtag für die Einreichung von Skizzen des zu fördernden Vorhabens
  • 15.02.2027: Einladung zur Antragsstellung
  • 30.04.2027: Stichtag zur Einreichung der vollständigen Anträge
  • Juni 2027: Präsentation und Diskussion des beantragten Vorhabens
  • bis 01.09.2027: Entscheidung sowie frühester Beginn des Vorhabens


Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt u. a. anhand folgender Kriterien:

  • wissenschaftliche Exzellenz der antragstellenden Einrichtung,
  • Innovationsgehalt des Konzepts auch mit Blick auf die bisherige inhaltliche Ausrichtung der Forschung,
  • Tragfähigkeit des Konzepts,
  • Bedeutung des Konzepts für das jeweilige wissenschaftliche Feld,
  • Einordnung des Konzepts in die Gesamtstrategie für Forschung und Lehre der Einrichtung.

Die fördernden Stiftungen behalten sich vor, Anregungen für die Überarbeitung von eingereichten Anträgen zu geben.
 

5. Kontakt

Alle Antragsunterlagen bitten wir an die Geschäftsbesorgerin der Stiftungen zu richten:

Herr Jan-Peter Hülbert:
jan-peter.huelbert@tsi-gmbh.de

Herr  Peter Grijsen:
peter.grijsen@tsi-gmbh.de

True Sale International GmbH
Mainzer Landstraße 61
60329 Frankfurt am Main