Fachtagung Stiftung Kapitalmarktunion
Die neue EU-Nachhaltigkeitsregulierung – Eine ökologische und ökonomische Würdigung aus ordnungspolitischer Sicht
Am 18. Juni letzten Jahres verabschiedete die EU eine Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen. Darin werden die Kriterien festgelegt, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist und wie der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit zu bestimmen ist.
Dabei geht es um insgesamt sechs Umweltziele, und zwar
- Klimaschutz,
- Anpassung an den Klimawandel,
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling,
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie
- um den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Die Verordnung enthält eine detaillierte Verpflichtung größerer realwirtschaftlicher Unternehmen zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Angaben zu jedem der sechs Bereiche. Inhalt und Methodik werden in einer sehr detaillierten Taxonomie vorgegeben. Um ihren Verpflichtungen gerecht zu werden, müssen größere Unternehmen in ihrem Reporting ihre gesamte Wertschöpfungskette kennen, d.h. auch Informationen von kleineren Zulieferern und Kunden einholen. Insofern ist die neue Nachhaltigkeitsregulierung für alle EU-Unternehmen relevant.
Die Verordnung hat somit weitreichende Implikationen für die Realwirtschaft.
Doch auch die Finanzwirtschaft ist betroffen, denn die Verordnung erhebt ja den Anspruch die Finanzierungsströme zu beeinflussen. Erste gesetzliche Aktivitäten dazu kündigen sich bereits an.
So hat die EU-Kommission am 6. Juli einen Gesetzesvorschlag für Green Bonds vorgelegt, der auf der Taxonomie-Regulierung aufbaut. Und bereits im März 2021 legte die EBA einen umfassenden Report vor, wie, aufbauend auf der EU-Nachhaltigkeitsregulierung für die Realwirtschaft, alle Banken und Finanzintermediäre zukünftig verpflichtet werden sollen, sogenannte Green Asset Ratios für alle Kredit- und Investmentportfolios auszuweisen.
All dies hat eine nicht zu unterschätzende Lenkungsfunktion auf die weitere Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte und für die Kreditpolitik von Banken. Und dies vollzieht sich in einer Zeit, in der viele überkommene Geschäftsmodelle ehedem vor einem tiefgreifenden Strukturwandel stehen.
Vielen damit verbundenen Fragen wollen wir auf unserer Tagung „Die neue EU-Nachhaltigkeitsregulierung – Eine ökologische und ökonomische Würdigung aus ordnungspolitischer Sicht“ nachgehen.
Die Tagung wird in einem hybriden Format stattfinden. Um konsequente Hygienestandards einhalten zu können, ist die Onsite-Teilnahme beschränkt. Dafür steht die Veranstaltung aber einem großen Kreis von Wissenschaftlern und Praktikern online offen.
Agenda
Donnerstag, 2. September 2021
9.45 Uhr | Registrierung |
10.00 Uhr | Begrüßung durch einen Stiftungsvertreter Hans W. Reich, Stiftungsvorstand Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland |
10.10 Uhr | Eröffnung der Tagung durch den Moderator Prof. Dr. Horst Gischer, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg |
10.15 Uhr | Was ist eigentlich geplant, wie betrifft es die Realwirtschaft, wie betrifft es die Finanzwirtschaft? Marktwirtschaft und EU-Nachhaltigkeitsregulierung – Wie passt dies zusammen? |
12.00 Uhr | Mittagspause |
13.00 Uhr | Die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen. Taxonomieverordnung, Green Deal und die 12 Gesetzesinitiativen der EU - was kommt genau auf die Realwirtschaft zu? Repliken: |
14.30 Uhr | Kaffeepause |
15.00 Uhr | Wie fließt die neue Regulierung in das Regelwerk für die Bank- und Kapitalmarktfinanzierung ein. Was planen EU sowie EBA, ESMA und EZB und wie positionieren sich Emittenten? Replik: Fredrik Altmann, BMW Group |
16.30 Uhr | Resümee des Moderators Prof. Dr. Horst Gischer, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg |
16.45 Uhr | Schlusswort durch einen Stiftungsvertreter Hans W. Reich, Stiftungsvorstand Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland |